Handwerksanmeldung

Für die selbstständige Tätigkeit in einem Handwerk ist der Eintrag in die Handwerksrolle zwingend erforderlich.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, wie u.a. das Führen der Handwerksrolle. Hier werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) tätig werden. Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).

Das Team des Fachbereichs Handwerksrolle/Kammerbeitrag steht Ihnen bei allen Fragen

  • zur Registrierung, Änderung und Löschung
  • zu den Eintragungsvoraussetzungen
  • zu den rechtlichen Anforderungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung
  • zu anderen gewerbe- und handwerksrechtlich relevanten Sachverhalten

praxisorientiert und kompetent zur Verfügung.

Direkt zum Antrag auf Eintragung

Informationen zur Handwerksordnung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks