Impressumspflicht bei Webseiten

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Welche Angaben müssen in einem Impressum stehen?
Die Impressumspflicht auf Webseiten ist in Deutschland aufgrund ihrer äußerst strengen Regeln und zahlreichen Vorschriften eine Besonderheit. Die Handwerkskammer weist deshalb gemäß §5 TMG (Telemediengesetz) auf die wichtigsten Regelungen und erforderlichen Angaben hin.

Wieso wird ein Impressum benötigt?
Auf gewerblich genutzten Webseiten zählt das Impressum zu den Pflichtangaben. Ziel und Zweck der Angabe ist, dass Kunden bei Bedarf Kontakt aufnehmen – oder sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Seriosität des Betriebs informieren können.

Wo muss das Impressum auf der Webseite stehen?
Das Impressum einer Webseite muss:

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar sein.

Empfehlung:
Die Faustregel hierfür lautet – Der Besucher Ihrer Webseite muss spätestens nach zwei Klicks auf die Impressumsseite gelangen.


Handwerksbetriebe sind verpflichtet ein Impressum zu veröffentlichen.

Diese und weitere nützliche Infos Rund um das Thema “Erforderliche Inhalte für ein rechtssicheres Impressum”, haben wir Ihnen in einem Merkblatt zum Download bereitgestellt.