Innungen

Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks in einem Bezirk können sich zu einer Innung zusammenschließen.

Ihre Aufgabe ist es,

  • die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern,
  • die Berufsbildung zu regeln und zu überwachen,
  • Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten und Gesellenprüfungen abzunehmen,
  • gewerbefördernde Maßnahmen in ihrem Bereich durchzuführen,
  • die Fort- und Weiterbildung der Handwerker zu betreiben,
  • Gutachten und Fachauskünfte zu erteilen sowie
  • weitere, in der Handwerksordnung aufgeführte Gemeinschaftsaufgaben zu übernehmen.

Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitwirkung eines Gesellenausschusses in der Innung ist gesetzlich geregelt. Seine Mitglieder nehmen an Beratung und Beschlussfassung der Innungsversammlung mit vollem Stimmrecht teil. Nicht beteiligt ist der Gesellenausschuss, soweit die Innung in Arbeitgeber- bzw. Tarifpartnerfunktion auftritt.

Im Bezirk der Handwerkskammer Rheinhessen gibt es zur Zeit 34 Innungen.